14.11.08 WN - Bürgerinitiative darf Verbandsklage erheben





Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e. V. wird vom Umweltbundesamt zum 10.10.2008 als klagefähiger Verein anerkannt!

„Die Bürgerinitiative Landschaftschutz Roxel kann jetzt gegen einen eventuellen Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Mammutrastanlagen Münsterland-West und Ost an der Autobahn 1 in Roxel Verbandsklage erheben“, da Sie nach einem umfangreichen Anerkennungsverfahren vom Umweltbundesamt im Rahmen des § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannt wurde.

Gegen Mammutrastanlagen und für die Natur

Die Mitglieder der Roxeler Bürgerinitiative um Theodora Bockem-Rohleder (M.) freuen sich:
Ihr Initiativkreis wurde vom Bundesumweltamt anerkannt.


Münster-Roxel.
Frohe Kunde für die Bürgerinitiative „Landschaftsschutz Roxel“: Nachdem der Initiativkreis um seine Vorsitzende Theodora Bockem-Rohleder dem Umweltbundesamt rund 200 Seiten mit Tätigkeitsnachweisen geschickt hat, gab es jetzt Antwort von der Dessauer Behörde. Für ihr Engagement wird die Bürgerinitiative mit dem „Anerkennungsbescheid nach Paragraf 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes“ belohnt. Die Anerkennung ermöglicht es der Initiative fortan, gegen Umweltverstöße und Genehmigungsbescheide zu klagen.

„Die Bürgerinitiative Landschaftschutz Roxel kann jetzt gegen einen eventuellen Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Mammutrastanlagen Münsterland-West und Ost an der Autobahn 1 in Roxel Verbandsklage erheben“, heißt es in einer Pressemitteilung von Theodora Bockem-Rohleders.
 
Im Anerkennungsbescheid heißt es über die Roxeler Initiative unter anderem: „Zweck des Vereins ist die Förderung des Natur- und Umweltschutzes. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass sich die Mitglieder bemühen, die münsterländische Parklandschaft so zu erhalten, wie sie zur Zeit besteht. Dabei ist es vorrangige Aufgabe, unter Ausschöpfung aller rechtlichen und verfassungsmäßig möglichen Mittel, den Bau geplanter LKW- und Busparkplätze im Landschaftsschutzgebiet zu verhindern.“

Mit der Einführung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in Deutschland wird, so die Bürgerinitiative weiter, europäisches Recht in deutsches Recht umgesetzt. Nur kompetente Vereinigungen, die ihr Fachwissen und ihre Kenntnisse in ein Verfahren einbringen könnten, erhielten die Anerkennung. In Deutschland gebe es bislang nur 27 nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigungen, dazu zählten unter anderem der Nabu, die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und der Naturschutzring. Roxeler Landschaftsschützer kommen nun als 28. in der Bundesrepublik anerkannter Umweltverein hinzu.

„Die Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel hat sich damit als Anwalt für den Umweltschutz qualifiziert und einen weiteren wichtigen Schritt getan, den Bau der Mammutrastanlagen in Roxel zu verhindern“, freut sich Theodora Bockem-Rohleder.

14 · 11 · 08



Quelle: Westfälische Nachrichten online vom 14.11.2008

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Download: Anerkennungsbescheid des Umweltbundesamtes
Quelle: Schreiben des Umweltbundesamtes vom 10.10.2008

Download: Liste der vom Umweltbundesamt anerkannten Umweltvereinigungen (Stand 14.10.2008)(Die Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e. V. (Pos. 28) ist in der Liste gelb markiert!)
Quelle: Umweltbundesamt


Download des Gesetzestextes zu § 3
Quelle: §§ Buzer.de §§ Gesetze ...




Veröffentlicht am:
20:39:23 14.11.2008 von Bürgerinitative Landschaftsschutz Roxel e.V.