10.06.13 WN - Bei Nichtausbau Schadensersatz fällig?

Bei Nichtausbau Schadensersatz fällig?

Münster-Roxel -
Die Roxeler Landschaftsschützer machen weiterhin gegen den geplanten Ausbau der Lkw-Stellplätze an den Autobahnrasthöfen Münsterland-Ost und -West Front. Sie verlangen Einsicht in die Verträge, die vom Bund mit dem Betreiber geschlossen wurden.
Wird beim geplanten Ausbau der Lkw-Stellplätze an den Roxeler Autobahnraststätten Münsterland-Ost und -West mit verdeckten Karten gespielt? Die Bürgerinitiative „Landschaftsschutz Roxel“ – dies geht aus einer Pressemitteilung hervor – kann sich dieses Eindrucks offenbar nicht erwehren.
Am Wochenende hatte die Initiative, die bekanntlich gegen die Ausbaupläne Front macht, Besuch von Maria Klein-Schmeink. Die Bundestagsabgeordnete der Grünen übergab den Landschaftsschützern die Antworten auf eine Anfrage, die ihre Partei im Hinblick auf das Ausbauprojekt dem Bundesverkehrsministerium gestellt hatte. Diese weisen nach Ansicht der Initiative Widersprüche auf.
Nach Informationen der Bürgerinitiative sollen bereits im Jahr 1996 zwischen dem Raststätten-Betreiber „Autobahn Tank & Rast Holding GmbH“ und dem Westfälischen Straßenbauamt Münster (heutiger Landesbetrieb Straßen) Konzessionsverträge geschlossen worden sein. Diese sollen der „Tank & Rast“ bei einem Nichtausbau beziehungsweise einer Verlegung der Rasthöfe Schadensersatzzahlungen zugestehen.
Umso erstaunter war Bürgerinitiativen-Chefin Theodora Bockem-Rohleder als sie nun die Antworten des Verkehrsministeriums auf die Grünen-Anfrage las: „Nach Auskunft der Bundesregierung sind ihr derartige Vertragsinhalte überhaupt nicht bekannt.“ Der Musterkonzessionsvertrag des Bundesverkehrsministeriums sehe für derartige Fälle keinerlei Schadensersatzzahlungen vor, heiße es. Damit widerspreche die Antwort der Bundesregierung „allen Aussagen des Landesbetriebs Straßen“. Nach Darlegung von Theodora Bockem-Rohleder sollen „Tank & Rast“ bereits 1996 individuelle Schadensersatzzahlungen im Falle eines Nichtausbaus der Roxeler Rasthöfe zugebilligt worden sein.
„Die Bürgerinitiative fordert die politischen Mandatsträger in Stadt, Land und Bund auf, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die Inhalte und Hintergründe der ,Sonderverträge‘ den betroffenen Bürgern offen gelegt werden. Es kann nicht länger nur Rücksicht genommen werden auf angebliche finanzielle Schäden der internationalen Finanzholding ,Tank & Rast‘. Auch die massiven finanziellen Einbußen der Bürger Roxels müssen endlich Berücksichtigung finden“, fordern die Landschaftsschützer in ihrer Pressemitteilung. Die konkreten Vertragsinhalte bezogen auf die Rastanlagen Münsterland-Ost und -West müssten endlich öffentlich gemacht werden.
Quelle: Westfälische Nachrichten vom 10.06.2013
Veröffentlicht am:
21:01:58 11.06.2013 von Bürgerinitative Landschaftsschutz Roxel e.V.