Die Mess-Station an der Weseler Straße hat in diesem Jahr an 23 Tagen erhöhte Feinstaubwerte gemessen.
(Foto: Matthias Ahlke)
Münster. Bisher lag Münster in Sachen Feinstaub-Belastung noch im sprichwörtlich grünen Bereich: An höchstens 35 Tagen pro Jahr dürfen die in der EU festgelegten Grenzwerte überschritten werden, Münster erreichte diese Schwelle nicht. Das gestrige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Bürger bei Überschreitung der Grenze ihre Kommunen Aktionspläne gegen die Luftverschmutzung einklagen können, hat also momentan keine Bedeutung. Vorerst – denn die Chance, dass die Schallgrenze von 35 Überschreitungstagen Ende Dezember geknackt sein wird, war noch nie so groß wie in diesem Jahr. Mit bisher 23 Überschreitungstagen stand Münster gestern mit der Mess-Station an der Weseler Straße NRW-weit auf Platz sieben, bundesweit auf Platz 11.
Sollte die Bilanz am Ende mehr als 35 Tage mit erhöhter Feinstaubbelastung zeigen, könnten Münsteraner die Stadt gerichtlich zu einem Aktionsplan zwingen – wie der Anlieger der autobahnähnlichen Landshuter Allee in München, der jetzt am EU-Gerichtshof siegte. Damit es nicht soweit kommt, arbeitet die Bezirksregierung gemeinsam mit der Stadt an einem Luftreinhalteplan. Anlass dafür war aber im vergangenen Jahr nicht die Verschmutzung mit Feinstaub, sondern die Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2).
Dafür werden 2010 europaweite Grenzwerte eingeführt. Und es sei bereits seit Längerem absehbar, dass der dann erlaubte Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft überschritten werde, sagt Veit Muddemann vom städtischen Umweltamt. Der Luftreinhalteplan, der noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, plane vor allem die Änderungen von Ampelschaltungen, um die Stauwahrscheinlichkeit zu verkleinern. Die Busse des öffentlichen Personennahverkehrs sollen mit neuen Abgasfiltern ausgestattet werden, die verhindern, dass auch das schädliche NO2 in die Luft ausgestoßen wird. Mehr Pendler dazu zu bewegen vom Auto auf die öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen, dabei helfe der Benzinpreis bereits mit.
An Fahrverbote oder die Einrichtung von Umweltzonen wie in anderen Großstädten, etwa Köln, Anfang des Jahres eingeführt, ist dem Vernehmen nach in Münster bisher nicht gedacht. Bisher ist der Nutzen der Umweltzonen nach Einschätzungen der Umweltbehörden noch nicht zuverlässig einschätzbar. Bei der Feinstaubbelastung spielt neben dem Verkehrsaufkommen vor allem die Witterung eine große Rolle. „Bei anhaltendem Nieselregen ist der wenigste Feinstaub in der Luft“, sagt Muddemann. Die Niederschläge in diesem Jahr seien bisher aber eher kurz und heftig.
Anmerkung der Bürgerinitiative Landschaftsschutz Roxel e.V.:
Aus den o.g. Gründen darf die Frischluftschneise im Westen Münsters nicht durch die Errichtung eines Lkw-Mammut-Rastplatzes zerstört werden. Dann würde die Feinstaubbelastung Münsters und vor allem auch der westlichen Stadtteile noch weiter erhöht werden!